Die technischen Anforderungen der E-Bilanz-Umstellung, mögliche Lösungsansätze sowie deren Vor- und Nachteile
Auch nach Einführung der E-Bilanz stehen Unternehmen die folgenden beiden grundsätzlichen Möglichkeiten bei der Einreichung ihrer Bilanzdaten an die Finanzverwaltung offen: Entweder kann die Handelsbilanz zusammen mit einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder eine „separat gebuchte“ Steuerbilanz elektronisch übermittelt werden.
Die Entscheidung über das Tax Compliance-Niveau der zu übermittelnden E-Bilanz ist letztlich eine Entscheidung, die jeder Unternehmer für sich im Vorfeld der Einführung der E-Bilanz treffen muss. Dabei ist zu überlegen, ob eine sehr detaillierte Steuerbilanz oder eine eher aggregierte (HGB-)E-Bilanz unter Nutzung der Auffangpositionen übermittelt werden soll.
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