Die sog. Micro-Richtlinie (MicroBilG) ist in Kraft und gilt für Abschlüsse, die nach dem 30.12.2012 beginnen. Das MicroBilG betrifft laut Einschätzung des Finanzministeriums rund 500.000 kleine und kleinste Unternehmen. Diese können damit ab dem Jahresabschluss 2012 von zahlreichen Erleichterungen profitieren.
Mit der Micro-Richtlinie wird eine neue Unternehmenskategorie Kleinstkapitalgesellschaften eingeführt. Diese können, sofern sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen bestimmte Voraussetzungen (Schwellenwerte) erfüllen, das Gliederungsschema von Bilanz und GuV reduzieren und werden von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs befreit. Zudem müssen gelten Erleichterungen bei der Offenlegung.
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