Haftung GmbH Geschäftsführer

Wann und wie haftet der Geschäftsführer einer GmbH?

Stand: 02.11.2018

Steuerrecht

Nach § 69 Satz 1 und 2 AO haftet der gesetzliche Vertreter einer GmbH für die Verbindlichkeiten einschließlich der Säumniszuschläge der GmbH, die aufgrund der Pflichtverletzung entstanden sind. Vertreter ist der im Handelsregister eingetragene bestellte Geschäftsführer.

Die Haftung des gesetzlichen Vertreters ist auf den Zeitraum beschränkt, für den der Vertreter als Geschäftsführer formell bestellt oder als faktischer Geschäftsführer aufgetreten war.

So kann aber bei einem Geschäftsführerwechsel das Risiko für bereits bestehende Steuerschulden den neuen Geschäftsführer treffen. Er wäre somit verpflichtet, ältere Schulden aus der Zeit seines Amtsvorgängers unter Berücksichtigung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung zu entrichten. Verletzt er diese Pflicht, so haftet er.

Für den ausscheidenden Geschäftsführer ist es damit bedeutsam, sein Amt rechtzeitig und wirksam niederzulegen. Die Niederlegung des Amts befreit den Geschäftsführer jedoch nicht von den Haftungsschulden, die aus seiner Amtszeit stammen.

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