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Auffangpositionen

Stand: 28.10.2014

In der Steuer-Taxonomie der E-Bilanz findet man neben Muss- und Kann-Feldern auch sog. Auffangpositionen, die an der Formulierung „nicht zuordenbar“ in der jeweiligen Positionsbezeichnung erkennbar sind. Diese wurden von der Finanzverwaltung in die Taxonomie eingefügt, um Eingriffe in das Buchungsverhalten der Unternehmen zu vermeiden, aber trotzdem einen hohen Grad an Standardisierung zu erreichen.

In der gemeinsamen Pressemitteilung von BMF und BMWi wurde Ende Mai 2012 klargestellt, dass die Auffangpositionen dauerhaft bleiben werden. Von der zu einem früheren Zeitpunkt geplanten standardmäßigen Überprüfung (und möglichen Streichung) der Auffangpositionen nach fünf bis sechs Jahren wurde abgewichen.

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