Elektronische Rechnungen mit ZUGFeRD

Stand: 04.02.2020

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Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Anforderungen an den Vorsteuerabzug erleichtert. Seither können, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt, auch Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Jedoch verlangt die Finanzverwaltung ein internes und später nachvollziehbares Kontrollverfahren, so dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Rechnung sichergestellt sind.

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Seit März 2010 erarbeitet parallel das „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (FeRD) einen neuen Standard für elektronische Rechnungen mit Namen ZUGFeRD (= Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland). ZUGFeRD-Rechnungen beinhalten verpflichtende Datenfelder, die umsatzsteuerrechtlich zwingend angegeben werden müssen. Dies soll beim elektronischen Rechnungstausch die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen durch das Umsatzsteuergesetz erleichtern.

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