Internes Kontrollsystem (IKS)

Angesichts einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und logischer Erfordernisse im Geschäftsbetrieb führt an einem Internen Kontrollsystem (IKS) kein Weg vorbei.

Stand: 01.01.1970

Handelsrecht

Einführung

Das Interne Kontrollsystem (im Folgenden kurz: IKS) umfasst bestimmte Ziele und alle darauf gerichteten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen.

Dazu gehören:

  • die Einhaltung der für das Unternehmen einschlägigen gesetzlichen bzw. rechtlichen Vorschriften,
  • die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen als auch externen Rechnungslegung (sowie auch der Geschäftsprozesse),
  • die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie
  • der Schutz des betrieblichen Vermögens (dazu gehören auch die Vermeidung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen).
Hand schreibt auf einen Block Was umfasst das Interne Kontrollsystem?

Das interne Kontrollsystem umfasst das interne Steuerungssystem (Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten) sowie das interne Überwachungssystem (Regelungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen). Die Maßnahmen des internen Überwachungssystems sind zum einen in die Arbeitsprozesse integriert (sog. organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen) und zum anderen prozessunabhängig (insbesondere Maßnahmen der Internen Revision).

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