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Rechtsprechung zur E-Bilanz

Referent Oliver Hicking berichtet von den Ergebnissen und beantwortet die vorab eingereichten Fragen zum Thema E-Bilanz in diesem kostenlosen Online-Seminar.

Nachdem die E-Bilanz zunächst auf leisen Sohlen daher kam, ist sie mittlerweile in aller Munde.

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Zwar wurde der für die E-Bilanz maßgebliche § 5b EStG bereits durch das Steuerbürokratie- abbaugesetz Ende 2008 eingeführt, doch ließ sich die Finanzverwaltung bis Ende August 2010 Zeit, die erste Steuer-Taxonomie im Entwurf zu veröffentlichen. Was folgte war eine Pilotphase, in deren Folge Finanzverwaltung und die Wirtschaftsverbände in einem nervenaufreibenden Abstimmungsprozess erarbeiteten, was deutschen Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – zugemutet werden kann. Im Ergebnis wurden Erleichterungen in Form von neu eingefügten Auffangpositionen und gestrichenen Muss-Feldern in die Steuer-Taxonomie eingearbeitet und der Einführungszeitpunkt gleich zwei Mal verschoben.

Die endgültige Steuer-Taxonomie liegt seit September 2011 vor.

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Bilder: FirmBee (Pixabay, Pixabay License) Rawpixel (Rawpixel, rawpixel Lizenz)

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