Zinsstaffelmethode

Stand: 14.12.2018

Zahlreiche Transaktionen in der betrieblichen Praxis beinhalten Zahlungsvereinbarungen zwischen Vertragsparteien, deren Zahlungen sowohl einen Zins- als auch eine Tilgungsanteil enthalten. Es wird jedoch regelmäßig nur der gesamte z.B. monatliche oder jährliche Zahlungsbetrag angegeben; eine explizite Aufteilung in Zins- und Tilgungsanteil erfolgt nicht.

Für die Abbildung derartiger Sachverhalte im Rechnungswesen ist die Unterscheidung jedoch von Bedeutung: während der Tilgungsanteil erfolgsneutral als Minderung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit zu behandeln ist, ist der Zinsanteil erfolgswirksam zu verbuchen.

Die Entscheidung, ob eine Anwendung der Zinsstaffelmethode erfolgen soll bzw. ob diese im Einzelfall sachgerecht für die Abbildung des wirtschaftlichen Sachverhalts ist, haben alle nach den handelsrechtlichen Vorschriften der Buchführungspflicht unterliegende Kaufleute (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) vorzunehmen, sofern sie entsprechende Sachverhalte (z.B. Disagio, Aktivierung eines Leasingobjekts) vorliegen haben.

Die Anwendung der Zinsstaffelmethode muss sachgerecht sein: so ist die Anwendung der Zinsstaffelmethode bei einem endfälligen Darlehen (das Darlehen wird zum Ende der Laufzeit in einem Betrag getilgt) nicht geeignet, da endfällige Darlehen durch gleichmäßige Zinsbelastungen gekennzeichnet sind. Das Disagio ist in diesem Fall zur Abbildung des wirtschaftlichen Gehalts linear über die Kreditlaufzeit zu verteilen.

Die Zinsstaffelmethode kommt vielmehr bei Tilgungsdarlehen in Betracht, da sich hier die der Verzinsung zugrunde liegende Darlehensverbindlichkeit durch die Tilgungsraten während der Laufzeit reduziert. Tilgungsdarlehen umfassen zum einen Darlehen mit konstanten Tilgungsraten als auch zum anderen Annuitätendarlehen.

Bei der Zinsstaffelmethode handelt es sich um eine Näherungslösung der Praxis. Eine genaue Berechnung der in den Leasingraten oder im Disagio enthaltenen Zinsanteile der einzelnen Jahre der jeweiligen Vertragslaufzeit kann mithilfe der Internen Zinsfußmethode erfolgen.

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Durchführung der Zinsstaffelmethode anhand eines Beispiels

Ein Unternehmen nimmt von seiner Hausbank am 1. Januar 2011 einen Kredit über eine Mio. Euro auf, die Laufzeit beträgt fünf Jahre, der nominale Zinssatz beträgt sechs Prozent. Der Kredit wird unter Abzug eines Disagios in Höhe von 4,5 Prozent an das Unternehmen ausbezahlt.

Bei einem Darlehen mit konstanten Tilgungsraten würde der Kredit über die Laufzeit mit jährlich 200.000 Euro getilgt werden. Zudem sind jährlich die Zinsen zu bezahlen, die sich auf den Restbetrag des Darlehens zum Jahresanfang beziehen. So wären hier zum 31. Dezember 2011 60.000 Euro Zinsaufwand zu leisten (sechs Prozent von einer Mio. Euro), zum 31. Dezember 2012 lediglich noch 48.000 Euro (sechs Prozent von 800.000 Euro, da zum 31. Dezember 2011 200.000 Euro getilgt wurden).

Bei einem Annuitätendarlehen erfolgen jährlich gleichbleibende Zahlungen während der Laufzeit, die einen Zins- und einen Tilgungsanteil enthalten. Über die Laufzeit nimmt der Zinsanteil in den jährlichen Zahlungen ab, während der Tilgungsanteil steigt.

Aktiviert das Unternehmen das Disagio in Höhe von 45.000 Euro als Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, stellt sich die Frage, wie die Auflösung über die Laufzeit des Kredits erfolgt. Das Disagio stellt einen Zins (teilweise auch als Bankgebühr betrachtet) dar, der im Voraus entrichtet wird, der aber wirtschaftlich betrachtet über die Kreditlaufzeit zu verteilen ist.

Die Auflösung des Disagios auf Basis der Zinsstaffelmethode erfolgt folgendermaßen:

Die Auflösung des Disagios im ersten Jahr beträgt 5 / 15 von 45.000 Euro, d.h. 15.000 Euro.

Die Formel für die Berechnung des Nenners (mit n = Anzahl der Jahre (hier: Kreditlaufzeit in Jahren) )lautet:

(n × (n + 1) / 2) = 5 × (5 + 1) / 2 = 5 × 3 = 15

Die Formel für die Berechnung des Zählers lautet:

n + 1 – aktuelles Jahr = 5 + 1 – 1 = 5

Die Auflösungsanteile im zweiten Jahr betragen entsprechend 4 / 15 (12.000 Euro), im dritten Jahr 3 / 15 (9.000 Euro), im vierten Jahr 2 / 15 (6.000 Euro) sowie im fünften und letzten Jahr 1 / 15 (3.000 Euro) des Disagios.

Die Entwicklung des Disagios / Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP) stellt sich wie folgt dar:

    1 2 3 4 5
  1.1.2011 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015
ARAP 45.000 30.000 18.000 9.000 3.000 0
Zinsaufwand   15.000 12.000 9.000 6.000 3.000

Buchung bei Darlehensaufnahme:

Bank    955.000   an Darlehen   1.000.000
ARAP    45.000      

Buchung bei Auflösung des ARAP im 1. Jahr (zum 31. Dezember 2011):

Zinsaufwand    15.000   an ARAP   15.000

Auszüge aus einem Beitrag von Oliver Glück

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