Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem
Jahresabschluss ist vor dem Jahresabschluss ist nach dem Jahresabschluss ist vor dem Jahresabschluss. Da kann man doch beinahe froh sein, dass dauernd Gesetzesänderungen und BMF-Schreiben Abwechslung in den Arbeitsalltag bringen.
Aktuell sorgt vor allem das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) für Aufregung. In welchen Fällen können die Bewertung oder der Ansatz nach HGB für das Steuerrecht übernommen werden? Wohin buche ich die gestrichenen Aufwandsrückstellungen? Welche Auswirkungen haben gestrichene Wahlrechte für meine Bilanzkennzahlen?
Damit es nicht zu aufregend wird bzw. Ihnen keine
folgenschweren Fehler unterlaufen, lassen Sie sich von einem versierten Experten unterstützen:
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