Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufschieberitis ist menschlich. Aber ärgerlich. Besonders wenn sie Geld kostet – so der Fall bei unzähligen kleineren und mittleren Unternehmen, die sich noch nicht mit den neuen Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auseinandergesetzt haben.
Dabei sind so gut wie alle betroffen. Und
Fehler, die jetzt gemacht werden,
rächen sich am Jahresende bitter. Zum Beispiel, wenn Sie versäumen, Forschungs- und Entwicklungskosten richtig zu trennen – am Jahresende werden Sie dann die Entwicklungskosten zum Bilanzstichtag nicht aktivieren können.
Welche Tücken noch warten, lesen Sie weiter unten in der Rubrik „Ihr Thema der Woche“. Und wie Sie jetzt richtig handeln und alle Vorteile mitnehmen, erfahren Sie hier:
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"Wertvolles Seminar, das vor Fallstricken schützt!"
Helmut Meyer (GeAT - Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung Thüringen AG)
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Viel Freude beim Lesen Ihres aktuellen Newsletters wünscht
Ihre FiBuGate Redaktion
PS: Damit Sie auf der sicheren Seit stehen, beachten Sie auch unbedingt ein
aktuelles BMF-Schreiben zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung. Näheres lesen Sie in der Rubrik
„BilMoG Spezial“.