Ausgabe 07/2018: »Kurz mit angepackt – So geht sichere Zeitarbeit«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
eine besonders gute Auftragslage bringt oft diesen Nachteil mit sich: Es ist zu wenig Personal da, um sie zu bewältigen. Super, wenn man sich für einen kürzeren Zeitraum Personal „borgen“ kann – aber so einfach geht das natürlich nicht.
Leih- und Zeitarbeit bleibt auch weiterhin ein kontroverses Thema im Arbeitsrecht. Für eine rechtssichere Durchführung entsprechender Maßnahmen müssen Sie die AÜG-Reform vom letzten Jahr kennen. Nur so garantieren Sie die Sicherheit von Stamm- und Leihpersonal und damit Ihres Unternehmens.
Bilden Sie sich jetzt im eintägigen Praxis-Seminar weiter:
AnzeigeAktuelle Änderungen bei Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen | |
✔ AÜG-Reform seit 2017 in Kraft ✔ Gleichstellung der Leiharbeitnehmer zur Stammbelegschaft ✔ Neue Überlassungshöchstdauer ✔ Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei Schwellenwerten ✔ Neuregelung der Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag zum Arbeitsvertrag |
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