Ausgabe 50/2011: »Arbeitsrecht ++ elektronischen Lohnsteuerkarte ++ Datenschutzskandale«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Newsletter-Ausgabe möchten wir an einen zur Weihnachtszeit passenden, kuriosen Rechtsstreit aus 2007 erinnern: Ein Arbeitgeber sprach einem Mitarbeiter die Kündigung aus, weil dieser einen im Weihnachtsgeschäft nicht abverkauften Schokoladen-Weihnachtsmann verzehrte, ohne vorher den Filialleiter um Erlaubnis zu fragen. Der Arbeitnehmer wollte diese Kündigung allerdings nicht einsehen und zog vor Gericht. Was meinen Sie: Hat der Richter zur Weihnachtszeit wohlwollend geurteilt, oder bedeutete der verzehrte Schoko-Weihnachtsmann das Aus für das langjährige Arbeitsverhältnis? Das Urteil können Sie in unserem Thema der Woche nachlesen.
Wie auch in diesem Fall ist es oft nicht leicht, zu entscheiden, was der aktuellen Rechtsprechung und dem Arbeitsrecht entspricht. Schließlich gibt es nicht nur den rechtlichen Rahmen für Kündigungen, sondern für alle Handlungen im Personalwesen vor. Wie Sie in Ihrer täglichen Praxis immer auf der rechtlich sicheren Seite sind, erfahren Sie im Seminar:
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