14.12.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V..
Die EU-Kommission hat mit dem vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Entwurf der neuen EU-Datenschutzverordnung einen erheblichen Rückbau des Datenschutzes in Deutschland geplant. Unter dem Vorwand US-Investitionen in Europa nicht zu behindern und die Wirtschaft nicht unnötig zu belasten, soll die Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte massiv ausgeschlossen werden. In der Folge werden in der Praxis der Großteil der Unternehmen ihre Aktivitäten im Bereich Datenschutz einstellen. Die Auswirkungen für die Betroffenen – Mitarbeiter wie auch Kunden und vor allem Patienten – sind noch gar nicht absehbar, es ist aber zu erwarten, dass die Datenschutzskandale in Deutschland wieder erheblich zunehmen werden. Da schon bisher die Unternehmen, die keinen Datenschutz-beauftragten bestellen mussten, sich nicht mit dem Thema Datenschutz befasst haben, soll dies nach dem Willen der EU nun für alle Unternehmen bis 250 Mitarbeiter der Fall sein.
Insbesondere verwundert, dass der Entwurf die Bestellungspflicht des Datenschutz-beauftragten von der Art der Datenverarbeitung entkoppelt. Es soll für den Datenschutz keine Rolle mehr spielen, ob ein Unternehmen mit persönlichen Daten Handel betreibt, Patientendaten verarbeitet oder aber als Callcenter tätig ist, sondern allein wie groß es ist. Das bedeutet, dass mitarbeiterreiche Industrieunternehmen, die kaum persönliche Daten verarbeiten, stärker zum Datenschutz verpflichtet werden, als kleinere Unternehmen, deren Geschäftszweck es ist, sensibelste Daten zu verarbeiten. Dieser Ansatz geht vollkommen in die falsche Richtung und belastet große Teile der Wirtschaft unnötig, während er die geschäftsmäßigen Datenverarbeiter, wie auch Google oder Facebook, in Europa verschont. Dies ist aus Sicht eines europäischen Mittelständlers kaum zu verstehen. Aus den hier erläuterten genannten Gründen kann dieser vorgelegte Entwurf der EU-Datenschutz Verordnung nur als ein bitterer Rückschritt angesehen werden. Mit seiner am 8.12.2011 veröffentlichten Studie zum Beruf des Datenschutzbeauftragten, hat der BvD die Wichtigkeit dieser Funktion untermauert. Der BvD plädiert daher für die Anpassung der genannten Punkte, bevor die Umwandlung dieser Verordnung in geltendes Recht erfolgt.
Quelle: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
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