Ausgabe 30/2011: »EGMR-Urteil: Kritik am Arbeitgeber darf nicht bestraft werden«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich ging dieser Fall durch die Medien: Einer Altenpflegerin wurde gekündigt, weil sie Missstände bei ihrem Arbeitgeber öffentlich anprangerte. Diese Kündigung war widerrechtlich, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 21.07.2011 entschied (EGMR Az.: 28274/08).
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