Sehr geehrte Damen und Herren,
die Steuergesetzgebung steht bekanntlich niemals still. Im vergangenen Monat hat das Steuervereinfachungsgesetz nach langem Hin und Her doch endlich den Bundesrat passiert. Für Unternehmen entfällt damit künftig die Verpflichtung, elektronisch verschickte Rechnungen mit einer prüf- und dokumentierbaren, qualifizierten digitalen Signatur zu versehen.
Allerdings stellt das Bundesfinanzministerium fest: "Verwendet der Unternehmer keine qualifizierte elektronische Signatur oder das EDI-Verfahren, ist durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft, sicherzustellen, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind." Auf Unternehmen kommt damit möglicherweise ein erheblicher Anpassungsbedarf bei den Betriebsabläufen zu.
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Wichtige Neuregelungen für die Buchhaltung
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Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Ihre FiBuGate-Redaktion