Ausgabe 38/2016: »Das Gesetz zu kennen, reicht nicht!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
als Betriebsratsmitglied werden Sie täglich mit zahlreichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung umfangreiche Kenntnisse des Arbeitsrechts erfordert. Allein das Gesetz zu kennen, reicht dabei aber nicht aus! Denn oft werden die gesetzlichen Bestimmungen erst durch ergänzende Gerichtsurteile eindeutig geklärt.
Ein regelmäßiges Update über aktuelle und künftig zu erwartende Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist für Ihre Arbeit als Betriebsrat daher unerlässlich!
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