Ausgabe 30/2015: »Wer schreibt, der bleibt ...«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
so heißt es doch, wenn man Gesellschafts- oder Kartenspiele spielt. Gemeint ist damit natürlich meist derjenige, der die Punkte aufschreiben und berechnen muss.
Auch bei Sitzungen des Betriebsrates muss es jemanden geben, der das Wichtigste aufschreibt. Denn einerseits sollen getroffene Entscheidungen auch im Nachhinein nachvollziehbar sein und andererseits dienen Protokolle oft auch als Beleg und Nachweis und sorgen so für rechtliche Sichereit.
Doch Protokoll ist nicht gleich Protokoll.
Entscheiden Sie sich gleich im Vorfeld für die richtige Protokollart und Protokollsprache, denn mit Ihnen als Schriftführer/in steht und fällt die rechtmäßige Dokumentation von Betriebsratssitzungen. Informieren Sie sich daher auch über den rechtlichen Rahmen, der bei Fragen der Aufbewahrung und Einsichtnahme gewahrt bleiben muss.
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Rechts- und stilsicher in der Betriebsratssitzung
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Protokoll ist nicht gleich Protokoll. Entscheiden Sie sich von Anfang an für die richtige Protokollart, stimmen Sie Form und Stil ab und bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
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