22.07.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: MobileIron.
Harris Poll befragte im Auftrag von MobileIron im Internet mehr als 3.500 Arbeitnehmer in Frankreich, Deutschland, Japan, Spanien, Großbritannien und den USA (nachfolgend: Arbeitnehmer), die betrieblich ein Mobilgerät nutzen.
„Mobile Arbeitnehmer, speziell solche der jüngeren Generation, erwarten den Schutz ihrer persönlichen Daten, wenn sie ihre Mobilgeräte betrieblich benutzen. Viele würden ihre Stelle quittieren, wenn ihr Arbeitgeber Einblick in die persönlichen Daten auf ihrem Gerät hätte", sagte Ojas Rege, Vice President für Strategy bei MobileIron. „In einer Welt, in der Smartphones immer mehr sensible persönliche Daten enthalten, müssen IT-Verantwortliche (CIO) sich bewusst sein, dass alle Geräte mehreren Nutzungen unterliegen und der Schutz der Daten der Mitarbeiter genauso wichtig ist wie der Schutz der Daten des Unternehmens."
Die Umfrage kam zu dem Ergebnis, dass bei 86 % der mobil arbeitenden Arbeitnehmern das Smartphone, welches sie für betriebliche Zwecke nutzen, in ihrem persönlichen Eigentum ist. Dies gilt auch für 37 % der Nutzer von Tablet-PCs. 61 % glauben, dass ihr Arbeitgeber die Vertraulichkeit der persönlichen Informationen auf ihrem Mobilgerät schützt. 30 % der Mitarbeiter würden kündigen, wenn der Arbeitgeber Einsicht in ihre persönlichen Daten wie persönliche E-Mails, SMS oder Fotos auf ihrem Smartphone oder Tablet-PC hätte.
Obwohl eine deutliche Mehrheit der Arbeitnehmer dem Unternehmen, in dem sie arbeiten, beim Schutz der persönlichen Daten durchaus guten Willen zugestehen, sollten die Firmen ständig daran arbeiten, dieses Vertrauen zu rechtfertigen beziehungsweise noch zu steigern. Fakt ist nämlich, dass viele der Befragten bezüglich der im Folgenden aufgeführten Punkte sehr penibel auf Einhaltung der Privatsphäre achten (dabei ist der Grad des Vertrauens in den Arbeitsgeber gegenüber dem Trust Gap Survey aber 2013 deutlich gestiegen):
Arbeitnehmer der „Generation M" – mobile Mitarbeiter, die männlich sind und der Altersgruppe 18-34 angehören oder Arbeitnehmer beider Geschlechter mit Kindern bis 17 Jahre im Haushalt – haben weniger Probleme als andere Arbeitnehmer-Gruppen damit, wenn ihr Arbeitgeber persönliche Daten auf ihrem Mobilgerät einsehen kann. 62 % der Arbeitnehmer der Generation M haben keine Probleme damit, dass ihr Arbeitgeber zumindest einige persönliche Informationen auf ihrem Mobilgerät sehen kann. Bei Arbeitnehmern, die nicht der Generation M angehören, gilt das nur für 51 %.
Arbeitnehmer der Generation M tolerieren eher die Offenheit folgender Daten:
Faktencheck: Auf welche Daten auf dem Mobilgerät der Arbeitgeber in Abhängigkeit von den Richtlinien tatsächlich Zugang hat
Faktencheck: Auf welche Daten auf dem Mobilgerät der Arbeitgeber keinen Zugang hat*
*bezieht sich auf iOS; bei anderen mobilen Betriebssystemen und durch bestimmte Richtlinien des Arbeitgebers können sich Abweichungen ergeben.
Nur transparentes Verhalten seitens des Arbeitgebers wird bei den Arbeitnehmern Vertrauen erzeugen. Wenn Arbeitnehmer der Überzeugung sind, dass ihr Arbeitgeber die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten respektiert, akzeptieren sie bereitwilliger neue Service-Angebote des Unternehmens im Mobilbereich oder auch BYOD-Programme.
Folgende vertrauensbildende Maßnahmen bieten sich für Arbeitgeber an:
Des Weiteren erlauben es folgende Maßnahmen, die Sicherheitserfordernisse des Unternehmens mit dem Schutz der Vertraulichkeit persönlicher Daten in Einklang zu bringen:
Methoden der Trust Gap Survey:
Harris Poll führte vom 17. Dezember 2014 bis zum 22. Januar 2015 für MobileIron eine Umfrage im Internet unter 3.521 Voll- und Teilzeitkräften in Frankreich (502), Deutschland (501), Japan (503), Spanien (500), Großbritannien (503), und den USA (1012) durch, die betrieblich ein Mobilgerät nutzen. Die Generation M (1.702) wird wie folgt definiert: Männlich, Altersgruppe 18-34 oder Personen mit Kindern im Hause von maximal 17 Jahren. Die Populationen wurden in jedem Land nach Alter, Ausbildung, Region und Haushaltseinkommen gewichtet.
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