Ausgabe 17/2018: »Beruhigt in den Ruhestand«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
auf unsere Rente wollen wir uns verlassen können – auch in der Altersteilzeit. In der Entgeltabrechnung, im Personalbereich und im Betriebsrat sind Sie maßgeblich dafür mitverantwortlich, dass die Gestaltung der Altersteilzeit korrekt ausfällt.
Die Altersteilzeit ist jedoch nicht zuletzt wegen des Zusammenspiels mit dem Rentenpaket ein komplexes Thema, das zahlreiche Fragen aufwirft: Wann endet sie? Was passiert bei vorzeitigem Abbruch? Wie sieht es bei Rentenverlusten aus? Hinzu kommen viele steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen.
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