Ausgabe 49/2015: »Besser vorbeugen als nachsehen«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
bereits im Koalitionsvertrag wurde sie angekündigt, die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Nun wurde der Gesetzesentwurf präsentiert. Bis Ende des Jahres soll der Kabinettsbeschluss vorliegen, 2017 das neue Gesetz in Kraft treten.
2017 – Damit liegen die Änderungen noch in weiter Ferne, denken Sie?
Wer rechtzeitig Risiken erkennen und Chancen nutzen möchte, sollte sich bereits jetzt mit den Neuerungen auseinandersetzen. Denn beim Inkrafttreten der Gesetzesänderungen wird es für viele Optionen zu spät sein.
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