Ausgabe 03/2012: »Welche Mitbestimmungsrechte hat Ihr Betriebsrat? Wir klären auf!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich erhob eine 36-jährige Arbeitnehmerin Klage beim Bundesarbeitsgericht gegen ihre betriebsbedingte Kündigung und rügte unter anderem die Bildung von Altersgruppen. Hintergrund: In ihrem Unternehmen wurden betriebsbedingte Kündigungen gegenüber 31 von 242 Arbeitnehmern ausgesprochen. Der Arbeitgeber hatte zuvor mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich, einen Sozialplan sowie eine Altersgruppenbildung vereinbart. Die bisher unveröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lesen Sie in unserer Rubrik "Arbeitsrecht Aktuell".
In diesem Fall hatte der Betriebsrat wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen des Arbeitgebers. Aber wo hören seine Mitbestimmungsrechte eigentlich auf? Welche Rolle spielt die Betriebsvereinbarung? Und welche Auskunftsansprüche hat der Betriebsrat wirklich? Die Antworten auf diese Fragen sowie Praxistipps für ein effektives Kostenmanagement und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat erhalten Sie von unseren erfahrenen Referenten im Seminar:
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