Ausgabe 47/2011: »Das neue AÜG kommt: Jetzt umfassend informieren!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
bereits im Frühjahr wurden Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verabschiedet, Stichwort Drehtürklausel. Am 01.12.2011 treten nun weitere Änderungen in Kraft: Den Zeitarbeitnehmern muss der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderbetreuung, Kantinenessen usw. gewährt werden. Außerdem ist der Entleiher verpflichtet, auch Leiharbeitnehmer über offene Stellen im Unternehmen zu informieren.
In der Praxis kommt damit ein enormer Mehraufwand auf Sie zu. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die weitreichenden neuen Informations- und Teilhaberechte von Leiharbeitnehmern im Entleihbetrieb. Profitieren Sie von der Praxiserfahrung unserer Experten:
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