Ausgabe 28/2011: »Aktuelles Urteil: Rufmord oder künstlerische Freiheit?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
"Wer die Hölle fürchtet... kennt das Büro nicht!" - Wären Sie begeistert, wenn einer Ihrer Mitarbeiter ein Buch mit diesem Titel veröffentlicht, in dem auch noch Rassismus, Diskriminierung und Sexismus am Arbeitsplatz vorkommen? Wahrscheinlich nicht. Aus diesem Grund wurde einem Mitarbeiter eines Küchenmöbel-Herstellers die Kündigung ausgesprochen, nachdem er genau dies getan hat. Der kreative Sachbearbeiter berief sich jedoch auf die Freiheit der Kunst und klagte gegen die Kündigung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Ob das Gericht auch auf der Seite der Kunst stand oder dem Arbeitgeber Recht gab, lesen Sie in unserem Thema der Woche.
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