Ausgabe 14/2021: »Ein großer Vertrauensbeweis«
Ausgabe 14/2021: »Ein großer Vertrauensbeweis«
Sehr geehrte Damen und Herren,
neue Mitarbeiter*innen einstellen und entlassen, Geschäftsgrundstücke erwerben, Zahlungsgeschäfte der Firma regeln: Die Liste der Tätigkeiten, die ein Prokurist oder eine Prokuristin ausführen darf, ist lang.
Es ist also eine gute Idee, dass Sie die Prokura nur einer Person im Unternehmen anvertrauen, der Sie wirklich vertrauen. Doch wie erfolgt die Erteilung der Prokura? Wie wird der Arbeitsvertrag eines Prokuristen oder einer Prokuristin gestaltet?
Unsere Expertin, Dr. Sabine von Göler, führt Sie praxisnah und sicher durch die Grundlagen, Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken der Prokura. Von der Erteilung bis zur Niederlegung einer Prokura – hier bleiben keine Fragen offen.
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Stellung, Rechte und Pflichten | ||
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