01.04.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Destatis.
Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber 2008). Das Jahresergebnis 2020 ist maßgeblich durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise beeinflusst.
Die durch die Corona-Krise verursachte wirtschaftliche Not vieler Unternehmen spiegelt sich somit nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen machte sich im Jahresergebnis 2020 unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeiten in den Gerichten nur leicht bemerkbar. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr 2020 im Baugewerbe mit 2 500 Fällen (2019: 3 044). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 2 466 Insolvenzanträge (2019: 3 166). Im Gastgewerbe wurden 1 775 (2019: 2 156) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich im Jahr 2020 auf knapp 44,1 Milliarden Euro. 2019 hatten sie noch bei rund 26,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2019.
Bei der vorläufigen Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Februar 2021 deutet sich eine erneute Richtungsänderung an: Im Jahr 2020 zeigte sich eine stetig sinkende Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete. Diese Entwicklung wurde mit der vorläufigen Zahl für den Januar 2021 unterbrochen, als die Zahl der Verfahren um 5 % gegenüber Dezember sank und damit 34 % niedriger als im Januar 2020 lag. Im Februar 2021 stieg die Zahl der Regelinsolvenzen nun wieder deutlich um 30 % gegenüber Januar, lag aber immer noch um 11 % niedriger als im Februar 2020.
Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden.
Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 59 203 übrige Schuldner im Jahr 2020 Insolvenz an. Das waren 30,6 % weniger als im Vorjahr. Darunter waren 41 753 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-33,3 %) sowie 13 671 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-25,8 %).
Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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