Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft gilt der Erwerb beim mittleren Unternehmer laut § 25b UStG als besteuert. Die Umsatzsteuer des mittleren Unternehmers kann nun vom dritten Unternehmer übernommen und als Vorsteuer abgezogen werden.
Dabei gilt: Es müssen drei Unternehmer vorhanden sein, die ein Umsatzgeschäft über den selben Gegenstand durchführen. Dabei muss die Beförderung oder die Versendung durch den ersten Lieferer oder den ersten Abnehmer erfolgen.
Dabei gilt: Es müssen drei Unternehmer vorhanden sein, die ein Umsatzgeschäft über denselben Gegenstand durchführen. Die Beförderung oder die Versendung muss durch den ersten Lieferer oder den ersten Abnehmer erfolgen.
Was Sie bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beachten und welche Voraussetzungen Sie außerdem noch erfüllen müssen, klären Ihre Referenten im Seminar "Umsatzsteuer International":
Anzeige
Umsatzsteuer international
Wichtige Grundlagen und aktuelle Neuregelungen
- Rechnungen erstellen und prüfen
- Reihengeschäfte
- Innergemeinschaftliche Lieferungen
Wichtige Lösungsvorschläge von unseren Experten aus der Praxis »
In diesem Newsletter finden Sie wieder exklusive Beiträge von unseren Experten Udo Cremer und Volker Hartmann sowie viele weitere aktuelle Informationen.
Ihre FiBuGate-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!