10.06.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC).
Schon bald gehören nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften der Vergangenheit an: Ab 1. August werden sie zugunsten der europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren abgeschaltet. Noch hinken viele Unternehmen bei der SEPA-Umstellung hinterher. Über 30 Prozent der Firmen sind auf SEPA nicht richtig vorbereitet, warnt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Wer die Umstellung versäumt oder dabei Fehler macht, kann große Schwierigkeiten bekommen. Es drohen erhebliche Mehrkosten und Liquiditätsengpässe.
Anzeige„Unternehmen sollten dringend prüfen, ob sie wirklich für SEPA fit sind“, betont Markus Kessel, Geschäftsführer des BVBC. „Es lauern einige Fallstricke, die leicht übersehen werden.“ Die SEPA-Umstellung ist ein komplexer Prozess. Selbst wenn alle technischen Voraussetzungen stimmen, läuft selten alles reibungslos. Wichtige Fragen sind: Stehen auf eigenen Rechnungen jetzt die europaweit gültige IBAN und BIC statt der nationalen Kontoangaben? Sind alle Lastschriftkunden über die SEPA-Umstellung unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und der jeweiligen Mandatsreferenznummer informiert? Liegen die Lastschriftmandate im Original vor? Viele Tücken liegen im Detail: Der Verwendungszweck läßt zukünftig nur noch Raum für 140 statt 378 Zeichen. Sonderzeichen oder Umlaute sind tabu. Schnell kommt es zu missverständlichen Informationen und unnötigen Nachfragen.
Testläufe bewahren vor bösen Überraschungen. „Unternehmen sollte Überweisungen oder Lastschriften probeweise aus der Buchhaltungssoftware generieren, in das Online-Banking überführen und hier ausführen“, empfiehlt BVBC-Geschäftsführer Kessel. So stellen sie sicher, dass die internen Systeme die SEPA-Zahlungsinformationen richtig verarbeiten und im neuen XML-Format fehlerfrei ausgeben. Unstimmigkeiten lassen sich schnell erkennen und gezielt beheben.
Nachzüglern läuft die Zeit davon. Von Selbstversuchen ist dringend abzuraten. Unternehmen sollten sich beraten lassen und umgehend Kontakt zu ihrer Hausbank und ihrem IT-Dienstleister aufnehmen. Hilfreich sind vorformulierte Schreiben und Lastschriftmandate, die Kreditinstitute ihren Kunden zur Verfügung stellen. Die Leitung des Umstellungsprozesses sollten IT-Verantwortliche übernehmen. Sie sind mit den Anforderungen am besten vertraut und überblicken auch sensible Datenschnittstellen. So kann der Umstellungsprozess sicher und ohne böse Überraschungen über die Bühne gehen.
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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