Sehr geehrte Damen und Herren,
kleine (und große) Geschenke erhalten die Freundschaft. Außer sie bringen Ärger ein. Zum Beispiel
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer: wer hier nicht genau hinsieht, hat schnell einen Rattenschwanz an Problemen.
Ist die
Lohnsteuer nicht korrekt abgeführt, kann sich das Finanzamt aussuchen, von wem es sich das Geld holt. Ärgerlich für den Arbeitnehmer: er bekommt etwas geschenkt und muss zahlen. Auch wenn der Arbeitgeber so freundlich ist und die Steuerschuld selbst begleicht. Denn dann muss der Arbeitnehmer den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern.
Dazu kommt noch die
umsatzsteuerliche Behandlung der Sachzuwendungen. Auch hier lauern für die Buchhaltung
Fallstricke und Tücken im Detail. Dem Arbeitnehmer eine Freude machen – was auf dem ersten Blick so einfach und schlicht erscheint, fordert also geballtes buchhalterischeres Können.
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Zuwendungen an Arbeitnehmer aus Sicht der Lohn- und Umsatzsteuer
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