Ausgabe 32/2016: »Fresh-up nach der Halbzeit«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
jedes Betriebsratsmitglied ist dazu verpflichtet, sich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht anzueignen.
Nun stecken Sie bereits „mittendrin“ und haben die Hälfte Ihrer Amtszeit hinter sich – ein Fresh-up ist jedoch immer eine gute Idee! Denn nur, wenn Sie Ihre Rechte genau kennen, können Sie diese auch – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – durchsetzen.
Im 5-tägigen Praxis-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das BetrVG sowie Ihre Rechte, Pflichten und Aufgaben als Betriebsrat. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Kontakte zu anderen Betriebsräten zu knüpfen und sich über Herausforderungen im Arbeitsalltag auszutauschen!
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