Ausgabe 08/2015: »Mindestlohn nur für Chefs?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
der Mindestlohn gilt. Doch das bedeutet nicht, dass das nur für den Arbeitgeber relevante News sind.
Auch Sie als Betriebsratsmitglied müssen wissen, wo mögliche Gefahren für den Arbeitgeber liegen. Zudem fungieren Sie als Schaltstelle und sorgen auch dafür, dass die Mitarbeiter den Mindestlohn wirklich erhalten.
Wichtig ist dabei zu wissen, wie die Arbeitszeiten, Ruhephasen etc. gewertet werden. Nur so können Sie Ihren Kollegen sagen, was ihnen zusteht:
Anzeige
Aktuelle Auswirkungen und Haftungsrisiken des Arbeitgebers
|
Der Mindestlohn gilt! Es gibt aber Ausnahmen, Sonderregelungen und noch vieles mehr, das beachtet werden muss. Informieren Sie sich, um Bußgeldern und Risiken entgegenzuwirken.
|
Weitere Infos und Anmeldung » |
Eintägiges Praxis-Seminar:
Gelassener durch den Arbeitstag dank Emotionsmanagement » |
1-tägiges Praxis-Seminar: Arbeitsrecht aktuell Ziel ist es, Ihnen die Auswirkungen der aktuellen Gesetzesänderungen auf Ihren Arbeitsbereich praxisnah zu erläutern. |
Eintägiges Praxis-Seminar:
Gelassener durch den Arbeitstag dank Emotionsmanagement » |
|
Eintägiges Praxis-Seminar:
Gelassener durch den Arbeitstag dank Emotionsmanagement » |