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Betriebsrat spezial

Ausgabe 36/2010: »Was Ihnen das neue Datenschutzgesetz wirklich bringt«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das neue Datenschutzgesetz stößt auf harte Kritik: der Entwurf der Bundesregierung sei wenig praxistauglich, eine "naive Augenwischerei", bemängelte Spiegel Online vergangene Woche. In der Praxis werde sich wenig bis gar nichts ändern. Schlimmstenfalls müssten die Arbeitgeber lediglich juristischen Mehraufwand betreiben, um zum Beispiel Mail- und Telefonspitzeleien gegen die Mitarbeiter durchzuführen.

Andere Stimmen verweisen auf das EU-Recht, gegen das die neue deutsche Regelung verstoße: Es sei nicht rechtens, dass Arbeitnehmer sich zukünftig erst an Datenschutzbehörden wenden dürfen, wenn sie zuvor eine Beschwerde bei Ihrem Arbeitgeber erhoben haben. Mehr dazu lesen Sie in der Rubrik "Ihr Thema der Woche".

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Eine interessante Lektüre des neuen Betriebsrat spezial-Newsletters wünscht Ihnen
Ihre Betriebsrat spezial-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Geplantes Beschäftigtendatenschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht

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In der letzten Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz beschlossen. Demzufolge sollen sich Beschäftigte zukünftig erst dann an die Datenschutzbehörden wenden dürfen, wenn sie zuvor eine Beschwerde bei ihrem Arbeitgeber erhoben haben. Nach Meinung des Whistleblower-Netzwerk e.V. verstößt die geplante Regelung gegen europäisches Datenschutzrecht. ... zum Artikel

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Betriebsverfassung aktuell

Zweiter Teil der Serie Geschäftsführung des Betriebsrats

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§ 27 BetrVG Der Betriebsausschuss ... zum Artikel

Schwellenwert für eine Betriebsänderung - Leiharbeitnehmer - Nachteilsausgleich

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Rechtsprechung zu § 111 BetrVG, § 113 BetrVG ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Gewerkschaften verbessern Arbeitsbedingungen und Wohlstand in der globalen Welt

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Was ist die Rolle von Gewerkschaften in einer sich individualisierenden und globaler werdenden Welt? ... zum Artikel

Tabelle

Spruch der Woche

Mahlzeit!

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