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Betriebsrat spezial

Ausgabe 30/2010: »Ungewoehnliche Datenerhebungen bei der Einstellung«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

normalerweise erhält der Arbeitgeber in spe von einem Bewerber die üblichen personenbezogenen Daten: Name, Adresse, Werdegang. In manchen Firmen ist es darüberhinaus üblich, noch mehr Daten zu erbitten: Zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Oder ein medizinisches Attest. Das ist dann nicht weiter verwunderlich, wenn die zu besetzende Arbeitsstelle entsprechende Anforderungen stellt.

Würden Sie sich aber wundern, wenn Ihr Arbeitgeber für eine Stelle in der Verwaltung um einen Bluttest bittet? Natürlich auf freiwilliger Basis.

Eben dies war noch bis Ende 2009 in der Beiersdorf AG der Fall. Warum ein solcher Test trotz Freiwilligkeit problematisch ist, lesen Sie heute im Thema der Woche. Die Frage von Bluttests im Einstellungsverfahren betrifft das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), vor allem aber auch den Arbeitnehmerdatenschutz. Die Kontrolle darüber, dass die rechtlichen Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz im Unternehmen eingehalten werden, gehört zu den vornehmlichen Aufgaben des Betriebsrates. Informieren Sie sich umfassend in diesem Praxis-Seminar:

Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte

Ihre Mitbestimmungsrechte und was getan werden kann, wenn ein Datenschutzverstoß vorliegt

Klicken Sie hier für mehr Infos »

Eine interessante Lektüre des neuen Betriebsrat spezial-Newsletters wünscht Ihnen
Ihre Betriebsrat spezial-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Bluttests bei Einstellungsuntersuchungen

— none . Quelle: none
Bußgeldverfahren gegen Beiersdorf AG eingestellt – Zweifel bleiben ... zum Artikel

Betriebsverfassung aktuell

Antidiskriminierungsrecht – Der Betriebsrat als Beschwerdestelle

— none . Quelle: none
Mit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 wollte der Gesetzgeber die Diskriminierung auch im Arbeitsleben verhindern. Eine Ungleichbehandlung wegen eines der in § 1 AGG aufgeführten Merkmale durch den Arbeitgeber oder auch durch Kollegen ist danach unzulässig. Dazu hat der Arbeitgeber eine Beschwerdestelle im Betrieb einzurichten, an die sich diskriminierte Arbeitnehmer wenden können, und die die Beschwerden prüft. ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Ein Drittel aller psychisch kranken Arbeitnehmer wird durch ihre Vorgesetzten und Teamkollegen stigmatisiert

— none . Quelle: none
Ergebnis einer aktuellen Befragung von 312 deutschen Psychiatern ... zum Artikel

Tabelle


Zeitmanagement
Der beste Weg zu einem effizienten Umgang mit der Zeit: Ein effizienter Umgang mit der Zeit ist ganz bestimmt ein Traumziel für viele. Aber es muss kein Traum bleiben, denn mit einigen sinnvollen Maßnahmen lässt sich - Schritt für Schritt - dieses Ziel erreichen.
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Business-Etikette: Mit Takt und Stil erfolgreicher in Beruf und Öffentlichkeit
Bei einem wichtigen ersten Treffen mit neuen Gesprächspartner/innen kommt es vor allem auf den ersten Eindruck an. Mit diesem positiven Einstieg können Sie entscheidende Punkte sammeln.
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Gesundheitsstrategien im Berufsalltag
Individuelle Bewegungs- und Ernährungskonzepte für mehr Erfolg und Lebensfreude
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Spruch der Woche

Recht und Macht

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