21.12.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Iron Mountain Deutschland GmbH.
Leere Büros und schlechtes Wetter in der Weihnachtszeit machen den Schutz von Informationen für Unternehmen zu einer besonderen Herausforderung. Immer mehr Unternehmen erlauben es ihren Mitarbeitern, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn Schnee und Eis die Fahrt ins Büro erschweren. Eine mögliche Folge davon ist, dass wertvolle Geschäftsinformationen mit nach Hause genommen werden, so das Unternehmen verlassen und damit einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind. Darüber hinaus erleichtern leere Büros zwischen den Jahren den Diebstahl von Dokumenten an unbesetzten Arbeitsplätzen.
Viele Mitarbeiter möchten ihre freien Tage dazu nutzen, liegen gebliebene Aufgaben von zu Hause aus zu erledigen – und verwenden dazu ihre privaten Computer. Während E-Mails bedenkenlos über einen sicheren Server abgerufen werden können, kann das Herunterladen von Dokumenten auf private Geräte ein Sicherheitsrisiko für sensible Geschäftsdaten darstellen. Unternehmen sollten deshalb entsprechende Richtlinien implementieren, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter stets die richtige Hardware verwenden. Diese Richtlinien müssen im gesamten Unternehmen klar kommuniziert werden.
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Viele Mitarbeiter drucken sich sensible Unternehmensdokumente aus oder übertragen sie auf ihre mobilen Geräte, damit sie zwischen Weihnachten und Neujahr zu Hause arbeiten können. Dabei ist es zwingend erforderlich, Mitarbeiter in Bezug auf die Vernichtung vertraulicher Daten zu schulen und darauf hinzuweisen, dass Unternehmensdokumente auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Stattdessen müssen die Unterlagen ins Büro zurückgebracht und dort gegebenenfalls sicher vernichtet werden.
Sicherheitsrisiko durch mobile GeräteMobile Geräte können durch Verlust oder Diebstahl in falsche Hände gelangen. Gerade in der Urlaubs- und Weihnachtszeit, wenn viele Mitarbeiter auch geschäftliche Daten auf ihren mobilen Geräten haben, ist das eine große Gefahr für die Sicherheit geschäftskritischer Daten. Unternehmen sollten deshalb eine klare Strategie zur Datenwiederherstellung und Remote-Löschung parat haben.
2. Gebäude und IT-Netzwerke sichernUnternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Büros während der Feiertage mit Überwachungssystemen geschützt sind. Bevor alle Mitarbeiter das Büro vor den Feiertagen verlassen, sollten Datenwiederherstellungspläne getestet und die Maßnahmenkette bei einer kritischen Situation klar definiert sein.
3. Schulung der MitarbeiterViele Unternehmen arbeiten über die Feiertage mit einer Notbesetzung. In dieser Situation sollten sich Unternehmen umso mehr darauf verlassen können, dass jeder Mitarbeiter genau weiß, welche Schritte im Ernstfall einzuleiten sind. Daher sollte das gesamte Personal ein Sicherheits-Training absolvieren.
Zudem sollte ein erprobtes Incident-Response-Programm eingeführt werden. Unternehmen sollten bestimmte Mitarbeiter für diese Aufgabe auswählen, die bei einem Sicherheitsvorfall entsprechende Entscheidungen treffen können und dürfen.
4. Business-Impact-Analyse, zur Prüfung der Risiken und KontrollmechanismenIm Rahmen der Best-Practice-Methoden, um die Business Continuity im Falle von Katastrophen aufrecht zu erhalten, sollten Unternehmen alle sechs Monate eine Business-Impact-Analyse durchführen. Dabei lassen sich Schwachstellen in der Sicherheitsstrategie identifizieren und die bisherigen Aktivitäten auf den Prüfstand stellen.
„Zahlreiche Unternehmen arbeiten in der Weihnachtszeit mit einer Notbesetzung oder schließen komplett. Bevor jedoch das Licht ausgeschaltet und die Tür abgesperrt wird, sollte sichergestellt sein, dass die Informationen gut geschützt und bei Bedarf zugänglich sind. Deshalb empfehlen wir Führungskräften, ihre Notfallpläne vor den Festtagen zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass jeder Mitarbeiter sich seiner Verantwortung für den Schutz der Unternehmensinformationen bewusst ist,“ sagt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH.
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
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