Eine Lieferantenerklärung erbringt den Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft einer Ware bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union. Bei Warenbewegungen außerhalb der EU sind keine Lieferantenerklärungen möglich. Ausnahmen existieren beispielsweise nur bei Waren mit türkischem Ursprung.
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Die Lieferantenerklärung kann grundsätzlich auf folgenden Dokumenten erfolgen:
Lieferantenerklärungen müssen im Original unterzeichnet werden. Davon kann jedoch in den folgenden beiden Fällen abgewichen werden:
Der Wortlaut einer Lieferantenerklärung ist verbindlich vorgegeben. Es empfiehlt sich daher die Nutzung der folgenden Muster für eine Lieferantenerklärung.
Download beim Bundesministerium der Finanzen:
Muster Lieferantenerklärung für Waren mit Ursprung
Download beim Bundesministerium der Finanzen:
Muster Lieferantenerklärung für Waren ohne Ursprung
Die Rechtsgrundlagen für die Lieferantenerklärung ist die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001 (berichtigt im Amtsblatt (EG) Nr. L 170 vom 29. Juni 2002; geändert mit Verordnung (EG) Nr. 1617/2006 Amtsblatt (EG) Nr. L 300 vom 31. Oktober 2006, geändert mit Verordnung (EG) Nr. 75/2008 Amtsblatt (EG) Nr. L 24 vom 29. Januar 2008).
Bilder: FirmBee (Pixabay, Pixabay License) Rawpixel (Rawpixel, rawpixel Lizenz)
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