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Wer sich als Unternehmen um öffentliche Aufträge (Bauaufträge, IT-Dienstleistungen, Planungsleistungen, Reinigungsleistungen etc.) bewirbt, sollte die Spielregeln des Vergaberechts kennen. Aufträge werden nach unterschiedlichen Verfahrensarten vergeben. Dabei muss und wird nicht jeder Auftrag ausgeschrieben, zum Teil werden einfach nur mehrere Angebote abgefragt. In bestimmten Konstellationen können öffentliche Auftraggeber auch direkt mit einem Unternehmen einen Auftrag (ohne Vergabeverfahren) abschließen. Für die Strategie der Angebotslegung ist also das Verständnis vom Verfahren bereits weichenstellend. Die Spielregeln des Vergaberechts enthalten darüber hinaus viele Bieterrechte. Nur wer diese und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens kennt, kann sich im Fall einer intransparenten und diskriminierenden Vergabepraxis wirksam wehren.
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Philipp Selig
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