Ausgabe 43/2022: »Öfter mal was Neues!«
Ausgabe 43/2022: »Öfter mal was Neues!«
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer sich beruflich oder als Hobby mit dem Thema Arbeitsrecht auseinandersetzt, weiß: Hier wird's einfach nicht langweilig! Und so holte das Bundesarbeitsgericht Anfang September zu einem Paukenschlag aus, der nahezu jedes deutsche Unternehmen aufhören ließ:
Es stellte fest, dass Arbeitgeber:innen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet, finden Sie im Videoseminar "Arbeitsrecht aktuell" mit unserem Experten Axel Bertram heraus. Bestellen Sie jetzt und seien Sie auf der sicheren Seite!
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Videoseminar: Arbeitsrecht aktuell
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» Auswirkungen des Urteils zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung » Erste Erfahrungen mit dem neuen Nachweisgesetz » Kommt das Mobile Arbeiten Gesetz? |
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