Ausgabe 16/2020: »Kurzarbeitergeld-Sonderfälle richtig abrechnen«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
mit der Beantragung des Kurzarbeitergelds ist der erste wichtige Schritt zum Überstehen der Corona-Krise getan. Doch in der Entgeltabrechnung stellen sich nun viele Fragen zu den Sonderfällen der Kurzarbeit.
Was müssen Arbeitnehmer*innen zum Beispiel ab jetzt beim Urlaub beachten? Wie werden Feiertage wie kürzlich Ostern abgerechnet? Welche Auswirkungen haben Barlohnumwandlungen auf das Kurzarbeitergeld?
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