Ausgabe 47/2019: »Zu spät im Büro? Das sagt das Arbeitsrecht«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wer auf dem Weg ins Büro im Stau oder Streik hängen bleibt, sollte nach dem ersten Ärger schnell zum Handy greifen und auf der Arbeit anrufen. Sonst drohen nämlich schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Konsequenzen ergeben sich auch aus dem neuen Urteil zu steuerfreien Zuschüssen von Arbeitgeber*innen. Die vom Bundesfinanzhof neu ausgelegte Definition des "ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" hat sich Volker Hartmann für Sie näher angeschaut.
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