Ausgabe 16/2018: »Leihen verpflichtet«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
kurz eine Fachkraft ausleihen – das ist nicht so leicht, wie es klingt. Sie müssen immer die komplexen Gesetze zu Schein- und Zeitarbeit beachten.
Soeben hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter beispielsweise beschlossen, die Rechte entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Während diese Änderungen erst in Zukunft für Sie gelten, spüren Sie die Auswirkungen der AÜG-Reform von 2017 bereits jetzt. Verstöße können teuer werden.
Wappen Sie sich mit Fachwissen dagegen! Im eintägigen Praxis-Seminar erfahren Sie alles Relevante zu den Rechten und Pflichten von Ver- und Entleihern:
AnzeigeAktuelle Änderungen bei Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen | |
✔ Gleichstellung der Leiharbeitnehmer zur Stammbelegschaft ✔ Neue Überlassungshöchstdauer ✔ Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei Schwellenwerten ✔ Neuregelung der Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag zum Arbeitsvertrag |
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