Ausgabe 49/2017: »Es wird wieder gewählt!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
kaum ist das Wahljahr 2017 vorbei, beginnt das Wahljahr 2018: Von März bis Mai stehen wieder die Betriebsratswahlen an! Was bedeutet das für den Arbeitgeber?
Eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist das Ziel – umso wichtiger, dass schon vor der Wahl alles glattläuft. Eine rechtlich einwandfreie Wahlvorbereitung und eine detaillierte Kenntnis Ihrer Mitsprachemöglichkeiten vermeiden unnötige Spannungen.
Alles, was der Arbeitgeber zur Betriebsratswahl 2018 wissen muss, erfahren Sie daher im eintägigen Praxis-Seminar:
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Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl 2018 für Arbeitgeber |
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► Vorfragen und Durchführung der Wahl ► Konstituierung des Betriebsrats nach der Wahl ► Wahlanfechtung und Nichtigkeitsklage ► Optimale und effiziente Zusammenarbeit mit dem neuen Betriebsrat ► Grenzen der „Begleitung“ der Betriebsratswahl auf Arbeitgeberseite |
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Ihre PersonalGate-Redaktion wünscht Ihnen eine spannende Lektüre!
► Aktuelle Änderungen bei Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen |
Neue Rechte und Pflichten für Verleiher und Entleiher
✔ AÜG-Reform seit 1.4.17 in Kraft! ✔ Gleichstellung der Leiharbeitnehmer zur Stammbelegschaft ✔ Neue Überlassungshöchstdauer ✔ Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei Schwellenwerten ✔ Neuregelung der Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag zum Arbeitsvertrag |
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Betriebsverfassung für Arbeitgeber |
Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates kennen
Die Grundlagen » Die Vertiefung » |
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