Ausgabe 06/2016: »Rechtssicherheit von Anfang an«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschäftigt wohl jeden Personalverantwortlichen – so auch im Bereich der Berufsausbildung: Kein Azubi darf z. B. wegen seiner Herkunft, sexuellen Orientierung, des Geschlechts oder Alters benachteiligt werden.
Die ersten Tücken lauern jedoch bereits bei der AGG-konformen Formulierung der Stellenausschreibung und kritischen Fragen im Bewerberinterview. Schnell bietet sich Angriffsfläche für spätere Klagen von abgelehnten Bewerbern.
Um stets rechtssicher aufzutreten, sollten Sie das AGG und die zahlreichen weiteren Rechtsquellen der Berufsausbildung (z. B. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz) in der Praxis – von der Auswahl bis zur Übernahme oder Beendigung – souverän anwenden können.
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