Ausgabe 21/2016: »Die Altersteilzeit feiert Geburtstag!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
seit 1996 regelt das Altersteilzeitgesetz die rechtlichen Grundlagen der Altersteilzeit. Haben Sie mitgerechnet? Genau, das bedeutet 20 Jahre Altersteilzeit!
Obwohl die staatliche Förderung bereits 2009 ausgelaufen ist, stellt die ATZ für viele Unternehmen noch immer ein attraktives Modell dar. Für Sie als Entscheider gilt es, Kosten und Nutzen sowie Für und Wider für Ihr Unternehmen abzuwägen.
Die wichtigsten strategischen Überlegungen zum Einsatz der ATZ erläutert Ihnen Referent Peter Krohn in unserem halbtägigen Update für Entscheider:
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Strategische Überlegungen zum Einsatz der Altersteilzeit praxisnah erläutert – in nur knapp drei Stunden!
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Ihre PersonalGate-Redaktion wünscht Ihnen eine spannende Lektüre!
Die Praxis der bAV in der Entgeltabrechnung
Praxistipps und Entscheidungshilfen
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Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber | |
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Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und sozialversicherungsrechtliche Aspekte | |
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