Ausgabe 02/2016: »So zeigen Sie Verhandlungsgeschick«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
laut Betriebsverfassungsgesetz sind Arbeitgeber und Betriebsrat dazu verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Die Betriebsvereinbarung, in der gemeinsam verbindliche Regelungen für den Betrieb verhandeltwerden, ist Ausdruck dieses Gedankens.
„Nichts ist besser geeignet, die Verschmelzung der widerstrebenden Elemente zu fördern, als gemeinsame Arbeit an gemeinsamen Aufgaben.“
(Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (1815 – 1898))
Doch auch in den „friedlichsten“ Verhandlungen treffen zum Teil sehr unterschiedliche Auffassungen aufeinander. Möchten Sie Ihre Interessen erfolgreich vertreten, können taktische, rhetorische und atmosphärische Fragen der Verhandlungsführung ausschlaggebend sein.
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