Ausgabe 28/2015: »Konstruktiv mit dem Betriebsrat«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist allgemein bekannt. Auch im Betriebsverfassungsrecht gilt dieser Grundsatz. Um rechtliche Fallen zu vermeiden, ist es für Arbeitgeber daher wichtig, nicht nur die eigenen Rechte und Pflichten, sondern auch die des Betriebsrates zu kennen.
Die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat hängt jedoch nicht nur von dem „Was“ – Ihrem rechtlichen Fachwissen – ab, sondern auch vom „Wie“. Strategische Überlegungen im Umgang mit dem Betriebsrat sollten Sie daher nicht vernachlässigen.
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