Ausgabe 22/2015: »BEM-Schlüsselfigur: der Disability Manager«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
ist ein Mitarbeiter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber laut § 84 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten.
In diesem Fall gilt es zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, das Risiko einer erneuten Erkrankung minimiert und so der Arbeitsplatz gesichert werden kann. Doch welche rechtlichen Bestimmungen müssen dabei beachtet werden? Und unter welchen Voraussetzungen ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?
Wie so oft, ist umfangreiches Fachwissen der Schlüssel zum Erfolg - idealerweise wird dieser in Ihrem Unternehmen von einem Disability Manager verwahrt. Alles Wissenswerte zum BEM und konkrete Praxishilfen für Disability Manager halten diese beiden Seminare für Sie bereit:
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