Ausgabe 08/2014: »... so etwas passiert mal«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
freundliche, pünktliche, sozial kompetente und pfiffige junge Menschen - das ist die Wunschvorstellung von Unternehmen, wenn sie neue Auszubildende einstellen. Manchmal kommt es aber auch so: Ihr erster Eindruck war ein sehr positiver, im täglichen Miteinander treten dann gravierende Mängel zutage. Der oder die Auszubildende ist unpünktlich, benimmt sich ungebührlich, passt sich nicht in Hierarchien ein. Damit wird er oder sie statt einer Hilfe zu einer Last für Ihr Unternehmen.
Wenn dann auch wiederholte Ermahnungen nichts gebracht haben, wird es Zeit für Sie, eine Abmahnung auszusprechen. In Härtefällen sogar eine Küdigung. Nur: Auszubildende genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Daher sollten Sie für den Fall der Fälle gewappnet sein. Schadenersatzansprüche und teure arbeitsgerichtliche Prozesse lassen sich vermeiden.
Im Praxisseminar lernen Sie Ihr Recht und seine praxisnahe Umsetzung kennen, gern auch anhand Ihrer eigenen Fallbeispiele:
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Abmahnung und Kündigung von Auszubildenden
Lernen Sie Ihre Rechte kennen und auf den Einzelfall korrekt anzuwenden
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