Ausgabe 04/2014: »Betriebliches Eingliederungsmanagement - Ihre gesetzliche Verpflichtung«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
diesen Fall kennen Sie bestimmt: Ein Mitarbeiter fällt immer wieder aufgrund von Krankheit aus. Sie als Arbeitgeber sind davon verständlicherweise wenig begeistert. Trotzdem sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Mitarbeiter ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten.
Bei längerfristig oder häufig erkrankten Mitarbeitern sind Sie stets angehalten zu klären, wie Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden kann. Erneuter Arbeitsunfähigkeit soll vorgebeugt, der Arbeitsplatz erhalten werden.
Ganz schön viel verlangt? Sehen Sie den Fall als positive Herausforderung an: Sie möchten Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten fördern, Fehlzeiten verringern und Ihre Personalkosten senken. Wie Sie das ganz konkret in Ihrem Unternehmen bewerkstelligen können, dabei helfen Ihnen gern unsere Experten im Praxis-Seminar:
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