Ausgabe 21/2014: »Sie und Ihr Betriebsrat - ein tolles Team«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 2, 1 Betriebsverfassungsgesetz sollen Betriebsrat und Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes vertrauensvoll zusammenarbeiten.
In der Realität betrachtet klappt das mal mehr und mal weniger gut. Tatsache ist, dass Sie als Arbeitgeber das Klima der Zusammenarbeit maßgeblich beinflussen können. Das heißt aber nicht, dass Sie ständig Zugeständnisse machen müssen!
Zuerst einmal sollten Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber genau kennen: Wann müssen Sie den Betriebsrat einbeziehen und in welcher Form sollte der Informationsfluss gewährleistet sein? Wie halten Sie Arbeitsausfälle und Kosten für die Tätigkeit Ihrer Betriebsratsmitarbeiter im Rahmen?
Die Zusammenarbeit mit dem Bertriebsrat kann fruchtbar und gewinnbringend sein. Schaffen Sie doch einfach eine Win-win-Situation:
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