Ausgabe 18/2014: »Diese Änderungen im Arbeitsrecht kommen auf Sie zu«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
der Koalitionsvertrag hat einige Vorgaben zum Arbeitsrecht gemacht, die direkt Ihr Aufgabengebiet betreffen. Die Neuregelungen zum Mindestlohn sind bereits vom Gesetzgeber umgesetzt worden und treten Anfang 2015 in Kraft. Andere Vorhaben stehen in den Startlöchern.
Was erwartet Sie in der nächsten Zeit in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge? Welche Neuerungen sind im Teilzeitrecht geplant?
Alle Vorhaben und gesetzlichen Neuerungen - und die Auswirkung auf Ihre tägliche Praxis - stellen wir Ihnen ausführlich im Praxis-Seminar vor. Die Inhalte werden ständig an den aktuellen Gesetzgebungsstand angepasst:
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Mindestlohn - Arbeitnehmerüberlassung - Werkverträge - Teilzeitanspruch
Umsetzung arbeitsrechtlicher Themen des Koalitionsvertrags - das kommt auf Sie zu:
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Ihre PersonalGate-Redaktion wünscht Ihnen eine informative Lektüre!
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