Ausgabe 16/2014: »Datenschutz - genügen Sie den gesetzlichen Anforderungen?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
das heikle Thema Datenschutz ist in den Unternehmen angekommen: Bei 9 Personen und mehr, die ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Einen Beauftragten benennen - schön und gut. Aber welche Anforderungen werden an ihn gestellt? – Hier bleibt das Gesetz ein wenig im Nebulösen. "Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt", heißt es in § 4 f Bundesdatenschutzgesetz.
"Zuverlässig" und "fachkundig" - und wie erfüllen Sie nun ganz konkret die gesetzlichen Anforderungen?
Setzen Sie doch einfach hier an: In unserem praktischen Lehrgang "Geprüfter Datenschutzbeauftragter" erlangen Sie innerhalb von nur 3 Tagen die vom Gesetzgeber verlangte Fachkunde. Nach einer Online-Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren erhalten Sie ein Zertifikat - ausgestellt vom Verlag Dashöfer in Zusamenarbeit mit der Datenschutz für Deutschland GmbH:
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Im 3-tägigen Kompakt-Lehrgang werden Sie in die gesetzlichen Anforderungen eingeführt und erfahren, wie Sie Datenschutz in Ihrem Unternehmen optimal organisieren und umsetzen. Mit anerkanntem Abschlusszertifikat!
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